Bei geplanten Bau- oder Sanierungsmaßnahmen an Gebäuden, wie Abriss, Umbau oder Sanierung, ist es unerlässlich, die potenziellen Auswirkungen auf Fledermäuse zu prüfen. Fledermäuse gehören in Deutschland zu den besonders geschützten Arten und sind durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) sowie europäische Richtlinien, insbesondere die Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie), geschützt. Das bedeutet, dass Eingriffe in ihre Lebensräume nur unter strengen Auflagen erfolgen dürfen, um ihre Bestände zu erhalten und ihre Fortpflanzung sowie Überwinterung zu sichern. Daher ist es notwendig bei geplanten Maßnahmen wie Gebäudeabriss oder -sanierung eine artenschutzrechtliche Prüfung durchzuführen.
Warum ist eine artenschutzrechtliche Prüfung notwendig und was ist eine artenschutzrechtliche Prüfung?
Fledermäuse nutzen Gebäude häufig als Sommer- und Winterquartiere, insbesondere in Dachböden, Hohlräumen, Schornsteinen oder Mauerritzen. Bei Gebäudesanierungen oder -abrissen besteht die Gefahr, dass diese Quartiere zerstört werden, was erhebliche Auswirkungen auf die betroffenen Fledermauspopulationen haben kann. Um dies zu vermeiden, führt unser qualifiziertes Fachpersonal vor Beginn der Maßnahmen eine artenschutzrechtliche Prüfung durch. Die Untersuchung klärt, ob und in welchem Umfang Fledermäuse im betroffenen Gebäude vorkommen und ob die geplanten Maßnahmen diese Tiere beeinträchtigen könnten.
Ziel der artenschutzrechtlichen Prüfung
Ziel ist es, Schutzmaßnahmen zu entwickeln, um die Fledermäuse während der Bauarbeiten zu schützen und die ökologisch-funktionale Kontinuität des Lebensraums zu gewährleisten. Dabei sollen Eingriffe so gestaltet werden, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten und die Fledermäuse möglichst wenig beeinträchtigt werden, sowie ihre Fortpflanzungs- und Überwinterungsplätze erhalten bleiben bzw. wiederhergestellt werden.
Unsere erfahrenen Fachleute verfügen über das Know-how und die nötige Expertise, um eine fachkundige artenschutzrechtliche Prüfung in Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg durchzuführen. Wir beraten Sie individuell und entwickeln maßgeschneiderte Schutzmaßnahmen, die sowohl den gesetzlichen Vorgaben entsprechen als auch Ihre Bauvorhaben reibungslos voranbringen.
Ablauf der artenschutzrechtlichen Prüfung
- Bestandsaufnahme: Sammlung von Informationen über das Gebäude, z.B. Alter, Bauart, Nutzungsgeschichte. Abklärung, ob bekannte Fledermausarten in der Region vorkommen oder bereits Quartiere in ähnlichen Gebäuden dokumentiert wurden. Unser Personal, das auf die Artengruppe Fledermäuse spezialisiert ist, führt eine Begehung durch, um mögliche Fledermausquartiere zu identifizieren.
- Erfassungsmethoden:
Akustische Erfassung: Einsatz von Ultraschall-Detektoren, um Fledermausrufe während der Dämmerung oder Nacht aufzuzeichnen.
Visuelle Beobachtung: Wärmebildkameras, Nachtsichtgeräte oder Lampen können bei der Suche nach Fledermäusen helfen.
Untersuchung von Verstecken: Öffnungen, Ritzen und Hohlräume werden auf mögliche Fledermausquartiere geprüft. - Auswertung, Bewertung und Erstellung eines Berichts: Die gesammelten Daten werden analysiert, um festzustellen, ob Fledermäuse im Gebäude vorkommen, welche Arten es sind und ob sie sich in Brut-, Sommer- oder Winterquartieren befinden. Es wird geprüft, ob die geplanten Maßnahmen die Fledermäuse beeinträchtigen oder vertreiben könnten. Unsere fachkundigen Fledermausexperten erstellen einen detaillierten Bericht, der die Ergebnisse zusammenfasst und Empfehlungen für den Schutz der Fledermäuse und Konfliktvermeidung im Zuge der Maßnahmenumsetzung enthält
Schutzmaßnahmen bei Nachweis von Fledermäusen
Wenn Fledermäuse nachgewiesen werden, sind bestimmte Schutzmaßnahmen zu beachten, z.B.:
1. Vermeidung von Bauarbeiten während sensibler Jahreszeiten
- Brut- und Aufzuchtzeit: In der Regel von April bis August sollten keine Maßnahmen durchgeführt werden, um die Fledermäuse während der Jungenaufzucht nicht zu stören.
- Winterquartiere: Von November bis März ist die Winterruhezeit der Fledermäuse. Während dieser Zeit dürfen keine Maßnahmen erfolgen, die die Tiere stören könnten
2. Anpassung der Bau- und Sanierungsmaßnahmen
- Zeitliche Planung: Bauarbeiten sollten so geplant werden, dass sie außerhalb der sensiblen Jahreszeiten stattfinden.
- Schutzmaßnahmen während der Arbeiten: Bei unvermeidbaren Eingriffen in die Quartiere können wir temporäre Schutzvorrichtungen anbringen, um die Fledermäuse vor Störungen zu bewahren.
- Vermeidung von Zerstörung: Es ist sicherzustellen, dass keine Fledermausquartiere unbeabsichtigt zerstört werden.
3. Schaffung und Erhaltung von Ersatzquartieren
- Falls die bestehenden Quartiere nicht erhalten werden können, müssen geeignete Ersatzquartiere geschaffen werden, z.B. Fledermauskästen oder spezielle Quartieranlagen. Die Entwicklung von Ersatzlebensräumen werden von unseren erfahrenen Fachleuten unter einer ökologische Baubegleitung/Umweltbaubegleitung durchgeführt. Dies ist nur mit einer entsprechenden Erlaubnis durch die zuständige Genehmigungsbehörde möglich.
- Dabei werden alternative Quartiere geschaffen, die den natürlichen Lebensraum der Fledermäuse möglichst gut nachbilden. Diese sollten so nahe wie möglich am ursprünglichen Lebensraum angebracht werden, fern von Störungen und künstlicher Beleuchtung, um den Tieren den Umzug zu erleichtern.
4. Dokumentation und Nachkontrollen
- Alle Maßnahmen und Beobachtungen dokumentieren wir sorgfältig.
- Nach Abschluss der Bauarbeiten ist eine Nachkontrolle sinnvoll, um sicherzustellen, dass die Fledermäuse weiterhin ungestört leben können.
Rechtliche Konsequenzen
Das Nichtbeachten der artenschutzrechtlichen Vorgaben kann zu Bußgeldern, Baustopps oder anderen rechtlichen Konsequenzen führen. Daher ist es ratsam, frühzeitig Fachpersonal von Enviro-Plan einzubinden.
Mit Enviro-Plan auf der sicheren Seite
Mit Enviro-Plan haben Sie einen starken Partner an Ihrer Seite, der nicht nur die gesetzlichen Vorgaben kennt, sondern auch die Erfahrung und das Fachwissen besitzt, um Ihre Projekte in Rheinland-Pfalz, Saarland, Hessen, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg umweltgerecht und rechtssicher umzusetzen.
Fallbeispiel – Ökologische Baubegleitung – geplante Abrissarbeiten mehrerer Gebäudequartiere von Fledermäusen im Lager Aulenbach
Im Zusammenhang mit der geplanten Umstrukturierung des Bundeswehrlagers Aulenbach (das sog. „100er Lager“) in Baumholder (Rheinland-Pfalz) erfolgte 2022 eine artenschutzrechtliche Prüfung und Folgeuntersuchungen. Bevor die geplanten Gebäudeabrisse durchgeführt werden konnten, mussten die betreffenden Gebäude auf Fledermausnutzung überprüft werden.
Unser Fachpersonal der Ökologischen Baubegleitung (auch Umweltbaubegleitung genannt) führte Gebäudekontrolle und Schwärmkontrolle durch, um zu ermitteln, ob und in welchen Umfang Fledermäuse die Gebäude nutzen. In mehreren Gebäuden wurde festgestellt, dass Wochenstubenkolonien von Zwergfledermäusen und Kleine Bartfledermäusen sowie Hinweise auf individuelle Quartiernutzung vorhanden waren. Es wurde erfasst, dass die Fledermäuse über eine ausreichende Anzahl relevanter Quartiere in den Gebäuden verfügen, die für den Fortbestand der lokalen Populationen relevant sind, da sie als Fortpflanzungs- und Ruhestätte dienen. Der geplante Rückbau der Gebäude würde gegen das Tötungsverbot in § 44 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG oder das Störungsverbot in § 44 Abs. 1 Nr. 2 BNatSchG verstoßen, weshalb Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen für Fledermäuse zwingend notwendig waren. Um eine Zerstörung der Fledermausquartiere zu verhindern, wurden bis zu Beginn der nächsten Fledermausaktivitätsperiode (Frühjahr 2023) Ausgleichsmaßnahmen und Ersatzhabitaten geschaffen. Zur Identifizierung geeigneter Gebäude, die als Ersatzhabitaten dienen sollten, wurden gesonderte Begehungen durch unser Fachpersonen durchgeführt. Als Ausgleich für den Verlust der Wochenstubenquartiere in drei Gebäuden wurden zehn baugleiche Gebäude in unmittelbarer Umgebung des Eingriffsbereichs als Ersatz ausgewählt, da diese langfristig erhalten bleiben und eine hohe Besiedlungswahrscheinlichkeit aufweisen. Um die Wahrscheinlichkeit einer Besiedlung zu erhöhen, wurden die ausgewählten Gebäude für die Fledermäuse aufgewertet. Verbesserungen wie die Schaffung von Lücken im Bereich des Firstziegels, die Schaffung von Öffnungen unter der Dachrinne sowie die Anfertigung von Spaltenquartiere an den Außenwänden der Gebäude wurden umgesetzt. Bis Frühjahr 2023 standen funktionsfähige Maßnahmen für die kommende Aktivitätsphase zur Verfügung.
Die Rückbaumaßnahmen an den Gebäuden erfolgten außerhalb der Hauptaktivitätsphase der Fledermäuse, um Störung- und Tötungsverbote zu beachten. Für die Gebäude, in denen keine Wochenstuben festgestellt wurden, begann der Rückbau im November 2022 unter Beaufsichtigung der ökologischen Baubegleitung. Bei Gebäuden mit Wochenstuben wurden die Vergrämungsmaßnahmen und die Jungtieraufzucht abgeschlossen, bevor der Abriss im November 2023 erfolgte. Unsere Fledermausexperten begleiteten und dokumentierten alle Abrissarbeiten. Wurden überwinternde Tiere während den Abrissarbeiten entdeckt, wurde der Rückbau an diesem Gebäude zunächst gestoppt und das weitere Vorgehen mit der zuständigen Naturschutzbehörde abgestimmt. Geeignete Fledermauskästen wurden zuvor bereits an unbetroffenen Gebäuden installiert, damit die gefundenen Tiere dorthin umgesetzt werden konnten.
Unter fachkundiger Anleitung von unseren Fledermausexperten konnten die betreffenden Gebäude ohne Verstöße gegen das Tötungs- und Störungsverbot gemäß BNatSchG abgerissen werden. Die Abrissarbeiten wurden ohne Zwischenfälle innerhalb zwei Jahren durchgeführt und es wurden Hinweise darauf gefunden, dass die Ersatzquartiere von Fledermäusen aktiv genutzt werden. Der Bau der neuen Gebäude samt integrierter Ersatzquartiere befindet sich derzeit in der Umsetzung.