Der Landschaftspflegerische Begleitplan (LBP) wird in Ergänzung zu Fachplanungen aller Art erstellt, bei denen ein Eingriff in Natur und Landschaft stattfinden soll. Bauvorhaben sind in der Regel mit Eingriffen in Natur und Landschaft verbunden, daher ist der LBP (in Rheinland-Pfalz als Fachbeiträge Naturschutz bezeichnet) Bestandteil der Planunterlagen, die zur Genehmigung des Bauvorhabens erforderlich sind.

Eingriffe in Natur und Landschaft sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) Veränderungen, die die Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushaltes oder das Landschaftsbild erheblich beeinträchtigen können. Die Veränderungen der Gestalt, der Nutzung von Grundflächen oder Veränderungen des mit der belebten Bodenschicht in Verbindung stehenden Grundwasserspiegels müssen im Landschaftspflegerische Begleitplan geprüft, erfasst und bewertet werden. Beispiele für Eingriffe sind Baumaßnahmen wie die Errichtung eines Stallgebäudes, einer Lagerhalle, eine Windenergieanlage oder sonstige Gebäude im Außenbereich sowie Baumaßnahmen im Straßenbau oder Abgrabungen wie Steinbrüche.

Ein Landschaftspflegerischer Begleitplan im engeren Sinne wird jedoch nicht für Eingriffe, über die nach § 18 BNatSchG auf Grundlage des Baurechts (konkret: des Baugesetzbuchs) entschieden wird, aufgestellt. Dies betrifft insbesondere die Verfahren der Bauleitplanung, vor allem Flächennutzungspläne und Bebauungspläne. Stattdessen werden Eingriffsfolgen und Ausgleichsmaßnahmen im Rahmen dieser Verfahren im Umweltbericht des Plans behandelt.

Der Landschaftspflegerische Begleitplan bzw. Fachbeiträge Naturschutz beinhaltet Beschreibungen und Ausführungen zu der derzeitigen Situation des Zustandes von Natur und Landschaft ohne Planvorhaben (Flächennutzung etc.). Örtliche Erhebungen, durch Biotopkartierungen und Ermittlung der Pflanzen- und Tierarten, die besonders empfindlich auf Eingriffe in ihren Lebensraum reagieren, sind fundamental, um Landschaftscharakter und -struktur der Fläche zu ermitteln und eine Bestandbewertung zu treffen. Nach der Bestandserfassung und Bestandbewertung wird der geplante Eingriff im LPB ermittelt und bewertet. Durch die Analyse der Art, Ort, Umfang und zeitlichen Verlauf des Eingriffs werden die zu erwartenden Beeinträchtigungen auf Natur und Landschaft ermittelt und bewertet. Im Anschluss werden die vorgesehenen Maßnahmen zur Vermeidung, zum Ausgleich oder Ersatz der Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft aufgeführt. Sind unvermeidbare erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu erwarten, dann sieht die Eingriffsregelung die Anlage, Sicherung und Pflege von Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen vor. Daher werden Angaben zur tatsächlichen und rechtlichen Verfügbarkeit der für Ausgleich und Ersatz benötigten Flächen im LBP angegeben.

Anhand des LBP und den Unterlagen des Fachplans prüft die Genehmigungsbehörde in Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde die Zulässigkeit des Vorhabens. Mit dem Planfeststellungsbeschluss wird der LBP zusammen mit dem Bauentwurf rechtsverbindlich.

Unsere Leistungen bei landschaftspflegerischen Begleitplänen und Fachbeiträgen zum Naturschutz

  • Biotoptypenkartierung
  • Bestandserfassung und -bewertung
  • Eingriffsermittlung und -bewertung
  • Entwicklung von Kompensationsmaßnahmen
  • Beratungsleistungen