Unsere zertifizierte Umweltbaubegleitung (auch als ökologische Baubegleitung bezeichnet) kümmert sich bei Baumaßnahmen um die Einhaltung der naturschutzrechtlichen Auflagen aus dem Genehmigungsbescheid, sowie um die Umsetzung und Einhaltung der komplexen naturschutzrechtlichen Vorschriften, Normen und Regelwerke. Die Umweltbaubegleitung (UBB) fordert die bauausführenden Firmen auf, die Bautätigkeiten und notwendige Kompensations- und Ausgleichsmaßnahmen entsprechend den Genehmigungsauflagen umzusetzen. So können Umweltauswirkungen vermieden oder verringert werden, Umweltschäden verhindert und dadurch entstehende Kosten (Ausgleichszahlungen und Bußgelder) und Zeitverzögerungen, wegen möglicher Baustopps, abgewendet werden.

Die UBB / ÖBB startet idealerweise in der Bauvorbereitungsphase und endet mit dem Abschluss der Errichtung des Bauvorhabens. Im unteren Abschnitt „Unsere Leistungen“ wird detailliert aufgeführt, welche UBB Leistungen in welcher Bauphase erfolgen. Unsere UBB legt besonderen Wert auf einen transparenten Leistungsumfang, nachvollziehbare Angebote und eine umfassende Beratung des Vorhabenträgerschaften. Während dem gesamten Projektverlauf erfolgt eine verständliche und lückenlose Dokumentation, die unter anderem auch als Nachweis für die zuständige Behörde dient.

Unsere Leistungen

Vor Baubeginn

  • Detaillierte Abstimmung mit den Vorhabenträgerschaften hinsichtlich der Projektorganisation und des zeitlichen Projektablaufs. Zwischenziele und andere Zwangspunkte vereinbaren.
  • Prüfen, ob der Bauzeitenplan aus naturschutzfachlicher und -rechtlicher Sicht vertretbar ist. Ggf. mit den Vorhabenträgerschaften Anpassungen ausarbeiten und abstimmen.
  • Begleiten und Mitwirken bei der Umsetzung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (CEF-Maßnahmen) inkl. Erfolgskontrolle.
  • Organisation und Durchführung von ggf. erforderlichen artenschutzrechtlichen Kontrollen.
  • Bautabuflächen („No-Go-Areas“) festlegen und bei deren Sicherung mitwirken.
  • Projektbeteiligte vor Baubeginn einer naturschutzrechtlichen / -fachlichen Einweisung unterziehen.

Während der Bautätigkeit

  • Regelmäßige Baustellenbegehungen zur Kontrolle und Dokumentation der auflagenkonformen Maßnahmenumsetzung (u.a. Bautabuflächen, Eingriffsflächen, Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen).
  • Stetige Beratung der Vorhabenträgerschaften bei Planänderungen hinsichtlich naturschutzfachlicher und -rechtlicher Auswirken und die Entwicklung von Lösungsansätzen bis hin zur Abstimmung mit Behörden.
  • Mängel und Verstöße gegen bestehende Auflagen erkennen und darauf hinweisen, sowie Mitwirken bei der Beseitigung.
  • Unterstützung der Vorhabenträgerschaften bei der Öffentlichkeitsarbeit.

Mit Bauende

  • Begleitung und Dokumentation der Rückbauarbeiten, sowie der Rekultivierung von temporär genutzten Eingriffsflächen.
  • Begleitung und Dokumentation von Ersatz- und Ausgleichsmaßnahmen (u.a. Wiederaufforstung, Bepflanzung).
  • Abschließender Bericht zur Dokumentation des gesamten Projektverlaufs.