Die Bundesregierung hat im Rahmen des Sondervermögens „Infrastruktur und Klimaneutralität“ Programmmittel für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS) bereitgestellt, wovon 333 Millionen Euro für den Projektaufruf 2025/2026 vorgesehen sind.

Dieses Programm zielt darauf ab, den bestehenden Sanierungsstau bei kommunalen Sportstätten abzubauen und Projekte mit besonderer regionaler oder überregionaler Bedeutung zu fördern. Gefördert werden Sanierungen oder Modernisierungen und in Ersatzneubauten (in Ausnahmefällen).

Wir unterstützen Kommunen dabei, diese Fördermittel zu beantragen, wobei wir höchste Priorität auf die Einhaltung der umfangreichen Förderziele legen.

Enviro-Plan ist Ihr Partner für das Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ (SKS), denn die Sanierung kommunaler Sportstätten stellt Kommunen oft vor große planerische und finanzielle Herausforderungen. Wir sind Ihr Experte in der Objektplanung, um die Sanierung von Sportanlagen, wie z.B. Fußball-, Tennis-, Leichtathletik- oder Hockeyplätze effizient zu realisieren und dabei die Vorgaben der Fördermittelrichtlinien einzuhalten.

Wichtiger Hinweis: Für die Einreichung der Projektskizze (Phase 1) ist die Frist der 15. Januar 2026. Eine zeitnahe Beauftragung ist daher essenziell!

Die wichtigsten Fakten im Überblick:

Fördermittel-Betrag je Projekt

  • Mind. 250.000 € (Projektgesamtsumme ca. 555.000 €)
  • Max. 8 Mio. €

Fördermittel-Satz

  • Bis zu 45 %
  • Bei kommunaler Haushaltsnotlage bis zu 75 %

Fristen

  • Bis 15.01.26: Antragsphase 1: Einreichung der Interessenbekundung per Projektskizze über Förderantragsportal
  • Bis 31.02.26: Auswahl durch Haushaltsausschuss Deutscher Bundestag


Unsere konkreten Planungsleistungen für Ihren Förderantrag (Phase 1)
Um einen qualifizierten Förderantrag fristgerecht bis zum 15. Januar 2026 einreichen zu können, bieten wir Ihnen eine umfassende Unterstützung in der Vorbereitung:

  • Erstellung einer Projektskizze inkl. einer überschlägigen Kostenermittlung
  • Ratsbeschluss der zuständigen Kommune, dass die Einreichung der Projektskizze gebilligt ist
  • Einreichung einer Interessenbekundung per Projektskizze
  • Begleitung der Finanzierungsplanung und Abstimmung der notwendigen Eigenanteile. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 45 Prozent an den zuwendungsfähigen Gesamtausgaben; der kommunale Eigenanteil beträgt mindestens 55 Prozent (bzw. 25 Prozent bei Haushaltsnotlage).

Unsere Expertise in der Sportanlagenplanung gewährleistet die Einhaltung der folgenden, für die Förderung entscheidenden Kriterien:

  1. Hohe Projektreife (HOAI LP2 oder LP3): Eines der wichtigsten positiven Bewertungskriterien für die Auswahl ist ein Planungsstadium, das eine problemlose Realisierung erwarten lässt. Hierfür empfehlen wir die notwendigen Voruntersuchungen durchführen zu lassen und bereits eine Entwurfs- oder Vorentwurfsplanung (LP 2 oder LP 3) erstellen zu lassen.
  2. Nachhaltige Materialien: Im Rahmen der Sanierung von Sportfreianlagen ist die Umwandlung bzw. Sanierung von Kunstrasenplätzen förderfähig. Dabei müssen zertifizierte, nachhaltige und recycelbare Materialien verwendet werden. Enviro-Plan hat eine große Expertise in der Planung von Kunstrasenplätzen, insbesondere Kunstrasensysteme ohne Mikroplastik. Da Kunststoffrasensysteme mit synthetischen Füllstoffen explizit nicht förderfähig sind, ist es von großem Vorteil, dass wir umfangreiche Erfahrung mit Kunstrasensystemen haben, die entweder unverfüllt, mit Sand, Maisgranulat, Olivenkernen oder Kork verfüllt sind.
  3. Barrierefreiheit: Wir planen unter Berücksichtigung umfassender Maßnahmen zur Barrierefreiheit. Hierbei dient der Leitfaden barrierefreies Bauen des Bundes als Orientierung.

Wir sind als Mitglied der Internationale Vereinigung Sport- und Freizeiteinrichtungen e.V. (IAKS) stets über Neuentwicklungen und Regelwerksänderungen informiert, sodass wir Sie bestmöglich beraten können.

Sichern Sie sich die Förderung bis zum 15.01.2026. Beauftragen Sie uns jetzt und wir unterstützen Sie kompetent den qualifizierten Fördermittelantrag bis zum 15.01.26 einzureichen.

Kontaktieren Sie uns für die Beratung und Beauftragung!