Auf Grundlage des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und im Zuge der Energiewende, beabsichtigt ein Investor in der Gemeinde Freimersheim (Landkreis Alzey-Worms, Verbandsgemeinde Alzey-Land) eine Photovoltaik Freiflächenanlage zu errichten.

Vor Einleitung des Bebauungsplanverfahrens war zunächst die Verträglichkeit des Standortes mit den raumordnerischen Vorgaben und Zielen zu prüfen. Von unserem Ressort Stadtplanung wurden dazu die erforderlichen Unterlagen für das von der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD) durchgeführte Zielabweichungsverfahren erstellt. Zentraler Bestandteil dieses Verfahrens war die Alternativenprüfung, die die Grundlage für die Auswahl eines geeigneten Standortes innerhalb einer Gemeinde bzw. Verbandsgemeinde bietet. Aufgrund der grundsätzlichen Eignung sowie der nach § 37 EEG möglichen Förderbarkeit waren die zu untersuchenden Flächen auf Bereiche im 110 m Korridor entlang von Autobahnen und Bahntrassen beschränkt. In der Gemarkung Freimersheim wurde überprüft, welche Flächen entlang der A 63 sowie der Bahnstrecke Alzey – Kirchheimbolanden für eine PV Freiflächenanlage geeignet sein könnten. Es konnten zunächst drei geeignete Flächen ermittelt werden. Die aufgrund der untersuchten Kriterien ermittelten Flächen unterscheiden sich in ihrer Eignung nur in einzelnen Punkten wie Flächenzuschnitt und Größe und sind in den wesentlichen Punkten wie Bodenqualität und Solarstrahlung weitestgehend gleichermaßen für Freiflächen-Photovoltaikanlagen geeignet. Die Eignungsflächen liegen allesamt gemäß Regionalplan Rheinhessen-Nahe innerhalb eines Vorranggebietes für die Landwirtschaft.

Die Fläche östlich der A 63 und nördlich der Bahntrasse weist aufgrund ihrer Größe mit über 7,23 ha, und der Möglichkeit diese Fläche im Norden aufgrund der ungeeigneten landwirtschaftlichen Bewirtschaftung noch zu erweitern, eine besonders gute Wirtschaftlichkeit unter den untersuchten Flächen auf. Die vorgesehene Eignungsfläche im Keil zwischen A 63 und Donnersbergbahn in Freimersheim wurde unter anderem auf Exposition, Verschattung, Blendwirkung, Bodenwerte und Einschränkungen durch Nutzungen bzw. Vorbelastungen analysiert. Die Raum- und siedlungsstrukturelle Ausgangslage und eine naturschutzfachliche Einschätzung wurden ebenfalls untersucht. Die geprüften Kriterien bestätigten die Eignung der Fläche für die Errichtung einer PV Freiflächenanlage.

Nachdem das Zielabweichungsverfahren vonseiten SGD Süd positiv beschieden wurde, nahm das Bauleitplanverfahren Fahrt auf. Die Fläche war bereits im Zuge der Änderung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Alzey-Land berücksichtigt, sodass unser Ressort Stadtplanung die Bauleitplanung einleiten konnte.

Das Verfahren wurde am 29.04.2020 mit dem Aufstellungsbeschluss in öffentlicher Gemeinderatssitzung eingeleitet. In der ersten Verfahrensrunde wurden die Träger öffentlicher Belange und Behörden beteiligt. Der Vorentwurf der Planunterlagen lag für die Dauer eines Monats bei der Verbandsgemeinde Alzey-Land aus und wurden ebenfalls im Internet bereitgestellt. Nach Ablauf der Frist wurden die eingegangenen Stellungnahmen gesammelt und entsprechend ihrer Inhalte bewertet. Im Rahmen der Einarbeitung der Belange in den Entwurf wurden die zwischenzeitlich ebenfalls von gutschker-dongus erstellten und mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmten faunistischen Gutachten sowie der hierauf aufbauende Umweltbericht integriert. Eine Vorstellung der hieraus resultierenden Planänderungen sowie der Abwägung erfolgte in öffentlicher Sitzung des Ortsgemeinderates am 24.11.2020.  

In der zweiten Beteiligungsrunde gingen nur noch wenige Stellungnahmen ein. Die hierfür nötige Aufarbeitung im Vorfeld des Satzungsbeschlusses hat dadurch nur wenig Zeit für Abstimmungen in Anspruch genommen, sodass in öffentlicher Sitzung des Ortsgemeinderates am 17.03.2021 nach Prüfung der Stellungnahmen der Satzungsbeschluss einstimmig getroffen wurde.